
In Deutschland wird insbesondere die Erklärung des Kirchenaustritts bei der zuständigen staatlichen Stelle als Grund für die Exkommunikation gewertet. Diese Praxis wurde durch eine Stellungnahme des päpstlichen „Rates für die Gesetzestexte“ in Frage gestellt, die diese Erklärung alleine nicht als ausreichend ansieht.
Setzt sich die DBK nicht über das Kirchenrecht hinweg, indem sie das Ausbleiben der Kirchensteuer mit Glaubensabfall gleichsetzt? Ist also der Mammon wichtiger als der Glaube?
Letztlich geht es um weit mehr als nur um das Geld:
Es heißt im kirchlichen Gesetzbuch (CIC): „Die katholische Kirche hat das angeborene Recht, unabhängig von der weltlichen Gewalt, Vermögen zur Verwirklichung der ihr eigenen Zwecke zu erwerben, zu besitzen, zu verwalten und zu veräußern.
Die eigenen Zwecke aber sind vor allem: Die geordnete Durchführung des Gottesdienstes, die Sicherstellung des angemessenen Unterhalts des Klerus und anderer Kirchenbediensteter, die Ausübung der Werke des Apostolats und der Caritas, vor allem gegenüber den Armen.“ can. 1254
Und in can. 222 § 1 heißt es: „Die Gläubigen sind verpflichtet, für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für den Gottesdienst, die Werke des Apostolates und der Caritas sowie für einen angemessenen Unterhalts der in ihrem Dienst Stehenden notwendig sind.“
Das Erstaunliche an dieser Debatte ist für mich, dass die Jahrzehnte lang von den meisten Fachleuten in Deutschland vertretene und in der Praxis unserer kirchlichen Verwaltung durchgängig angewandte Rechtsvermutung des Kirchenaustritts als mindestens schismatischer Akt (mit den entsprechenden Rechtsfolgen) nun als unhaltbar erklärt wird. Natürlich ist nicht jede Kirchenaustrittserklärung eine Trennung von der Kirche, z. B. wenn ein Vater einfach seine Kinder mit abmeldet und auch seine Frau nötigt, die Austrittserklärung zu unterschreiben etc. Aber mich wundert doch sehr, dass die Kirchenaustrittserklärung auf einmal geradezu haarspalterischen Distinktionen unterworfen oder insgesamt bagatellisiert wird. Manche tun so, als ob sie in den allermeisten Fällen nicht der Schlusspunkt einer langen Entfremdungsgeschichte von der Gemeinschaft der Kirche wäre und nicht den Willen besiegelte, „mit diesem Verein nichts mehr zu tun zu haben“.
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