Archiv für die Kategorie ‘Brandenburg’

Energiestrategie 2030

März 1, 2012


Brandenburg hat den Entwurf für die „Energiestrategie 2030“ vorgelegt. In dem 54 Seiten umfassenden Entwurf werden die Schwerpunkte und Ziele in der Energiepolitik für die nächsten Jahre formuliert. Laut Brandenburgs Energiestrategie 2030 sollen die CO2-Emissionen um 72 Prozent gesenkt werden.

Wie soll der Primärenergieverbrauch sinken? Wo wir doch (in Durchschnitt) steigende Verbrauchszahlen haben.

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Energie und Innovation Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg:

In die Erarbeitung der Energiestrategie 2030 sind eine Vielzahl von Untersuchungen eingeflossen, die auf der Internetseite http://www.energie.brandenburg.de
unter dem Menüpunkt „Energiestrategie 2030“ eingestellt sind. Sowohl aus diesen Untersuchungen als auch aus der Energiestrategie selbst ist ersichtlich, in welchen Bereichen die Senkungen des Energieverbrauchs entstehen.

Die Senkung des Primärenergieverbrauch ergibt sich unter anderem dadurch, dass zunehmend Strom auch Windkraft- und Photovoltaikanlagen gewonnen wird. Dadurch werden Energieträger (Kohle, Gas, …) eingespart, die sonst in die Berechnung des Primärenergieverbrauches einfließen.

Darüber hinaus gehört zur Energiestrategie 2030 auch ein Katalog mit strategischen Maßnahmen. Mit diesem Katalog bleibt die Energiestrategie 2030 nicht auf einer rein programmatischen Ebene stehen, sondern bestimmt klare Umsetzungsschritte und benennt Verantwortlichkeiten.

Informationsveranstaltung 380-kV-Leitung in der Uckermark

Februar 29, 2012

Der Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Ralf Christoffers, 50Hertz und die Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“ laden zu einer Veranstaltung zur 380-kV-Freileitung ein. Diese verläuft durch die Uckermark, den Barnim und das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Über den bisherigen und künftigen Projektverlauf wird informiert und diskutiert. Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 13. März 2012, um 18 Uhr im NABU-Zentrum, Blumberger Mühle 2 in 16278 Angermünde statt.

Interessierte können Fragen zum Thema schon jetzt auf der Dialogplattform „direktzu“ stellen:

direktzu www.direktzu.de/energiepolitik-brandenburg

Die Plätze in der Blumberger Mühle sind begrenzt. Darum bitten wir um Voranmeldung unter Tel.:
0 33 31-26 04-23, per E-Mail: blumberger.muehle@nabu.de

Tagebau Nord

Februar 28, 2012


Obwohl Brandenburg Vorreiter bei Erneuerbaren Energien ist, wird weiterhin mit der Umsiedlung von ca. 900 Menschen in der Lausitz geplant:

Warum wird nicht endliche klar und deutlich gesagt- der Tagebau Nord wird weiter benötigt und ob die Dörfer Kerkwitz, Atterwasch und Grabko abgerissen werden oder nicht. Die ist eine Zumutung diese Bevölkerung so hinzuhalten. Dieser politische Stil entspricht nicht den notwendigen Erfordernissen, um die Glaubhaftigkeit der Politik zu untermauern.
Hinhalten und politische Verklärung ist eine Menschenverachtende Politik. Hier erwarte ich mehr Stil von den verantwortlichen Politikern.

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Energie und Innovation Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg:

Von den ersten Planungen bis zur Inanspruchnahme einer Braunkohlelagerstätte vergeht ein Zeitraum von mindestens 10 bis 15 Jahren. Insofern sieht die Energiestrategie 2030 die Notwendigkeit, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Lagerstätte Jänschwalde-Nord weiter zu erhalten. Alle 5 Jahre sollen die Inhalte der Energiestrategie 2030 und damit die Notwendigkeit des Aufschlusses des Tagebaus Jänschwalde-Nord überprüft werden. Die Landesregierung hat dabei auch die Rolle der Braunkohle als derzeitig einzigem noch in ausreichender Menge verfügbaren Rohstoff für eine importunabhängige Stromerzeugung, den Beitrag Brandenburgs zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit auch über die Grenzen des Landes Brandenburg hinaus sowie die Bedeutung der Braunkohle für Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Lausitz im Blick.

Für die von der Umsiedlung bedrohten etwa 900 Bürger der Ortsteile Grabko, Atterwasch und Kerkwitz der Gemeinde Schenkendöbern bedeutet das, dass ihnen heute niemand verlässlich sagen kann, ob eine Inanspruchnahme der Lagerstätte Jänschwalde-Nord nach 2020 dann energiewirtschaftlich noch zwingend erforderlich ist oder nicht. Die Landesregierung hat deshalb Verständnis für die Unzufriedenheit der Menschen in der Region über die gegenwärtige „Hängepartie“ und ihre Folgen. Herr Minister Christoffers hat dies bei seinen Besuchen vor Ort, zuletzt Anfang Januar dieses Jahres bei der „Klinger Runde“ deutlich zum Ausdruck gebracht und ist deshalb in einem ständigen Dialog mit den Verantwortlichen. Bereits heute aber eine „freiwillige“ Umsiedlung vorzubereiten und damit den Bewohnern die Unsicherheit zu nehmen, ist rechtlich nicht möglich. Insofern kann die Landesregierung den Bürgerinnen und Bürgern von Kerkwitz, Atterwasch und Grabko die gegenwärtige Unsicherheit zunächst leider nicht nehmen.

Brandenburger sind unzufrieden mit der Demokratie

Februar 23, 2012

Die Menschen in Brandenburg sind mit der Demokratie unzufrieden:

In einer aktuellen Studie wurde Brandenburgern bescheinigt, mit der Demokratie an sich unzufrieden zu sein. Mehr als im Bundesdurchschnitt und mehr als im europäischen Rahmen. Aus persönlichen Erfahrungen kann ich das nur bestätigen. Die meisten fühlen sich nicht wirklich ernst genommen mit ihren Sorgen und Problemen. Oder sie interessieren sich einfach wirklich nicht dafür (kann man teilweise auch auf dieser Plattform beobachten). Was können Sie tun? Was können wir tun?

Ihre Frage thematisiert ein aus meiner Sicht sehr wichtiges Problem:

Was können wir alle tun, um mehr Menschen für die Demokratie zu begeistern? Es ist ein unschätzbares Gut, dass seit 22 Jahren in unserem Land nur noch Menschen geboren werden, die `Mangel an Freiheit´ nicht mehr selbst erleben mussten. Auf der anderen Seite gibt es eine Lebensweisheit, wonach man das höher schätzt, was man sich erkämpft oder erarbeitet hat, als das einem in den Schoß gelegte. Nachrichtenbilder etwa aus Syrien oder dem Jemen zeigen anschaulich, wie opferreich der Kampf um Demokratie sein kann. Das erinnert daran, dass auch bei uns im heutigen Ostteil Deutschlands Bürgerinnen und Bürger mit Courage und Mut Freiheit und Demokratie erkämpften. Diese Erfahrung sollten wir weitergeben. Das Wichtigste ist, dass Demokratie nur durch das Mittun, das Engagement der Menschen funktioniert. Insofern sprechen wir, sehr geehrter Herr Feuchtwanger, nicht nur von einer politischen Aufgabe, sondern von der Herausforderung für die ganze Gesellschaft, die Demokratie lebendig zu halten und auch für sie zu begeistern.

Natürlich können wir auch politisch einiges bewegen – und tun das auch. So hat der Landtag auf Vorschlag der Regierungskoalition das Wahlalter auf Kommunal- und Landesebene auf 16 Jahre gesenkt. Ich hoffe, dass viele junge Menschen von diesem Recht Gebrauch machen, auch weil es eben deutlich macht, dass nicht nur über Jugendliche entschieden wird, sondern dass sie auch mitentscheiden dürfen. Zudem haben wir in dieser Legislaturperiode die Hürden für Volksbegehren gesenkt und damit den Weg für mehr direkte Demokratie geebnet. So ist mehr unmittelbare Mitbestimmung möglich, auch abseits von Wahlen. Mein Ziel ist und bleibt: Wir wollen es den Brandenburgerinnen und Brandenburger einfacher machen, an Entscheidungen teilzuhaben. Deshalb hat das Verfassungsprinzip der kommunalen Selbstverwaltung auch eine überragende Bedeutung. Dort, wo Entscheidungen sich ganz direkt auswirken, können sich Einwohnerinnen und Einwohner unmittelbar einbringen und wo noch ungenutzte Möglichkeiten bestehen, sollten wir Spielräume nutzen. Ich denke dabei auch an die Möglichkeit von Bürgerhaushalten.

Ein großes Potential zur Beteiligung von vielen Menschen an politischen Prozessen sehe ich zudem durch neue technische Möglichkeiten im Internet. Ich beobachte mit großem Interesse, was in diesem Bereich passiert. Bei allen noch offenen Fragen etwa zum Datenschutz bin ich mir sicher, dass diese neuen Beteiligungsformen noch deutlich mehr Einfluss auf unsere Demokratie nehmen werden.

Der mit dem Wolf tanzt

Januar 27, 2012

Kaum ein wildes Tier sorgt in Brandenburg für so viele Emotionen wie der Wolf:

Zwischen Niederlausitz und Prignitz streifen 30 bis 40 der geschützten Graupelze durch die Wälder. Sicherlich, ab und zu wird der Wolf auch mal ein Nutzvieh reißen. Aber soll tatsächlich der Wolf ins deutsche/brandenburgische (?) Jagdrecht aufgenommen werden? Zitat von Jürgen Herold, Vorsitzender der jagdlichen Hegegemeinschaft Senftenberg-Nord: “Wir würden diese Art gern bejagen, wollen sie aber keineswegs ausrotten.” Keineswegs ausrotten? Aber eine Trophäe im Jagdzimmer? Sollten wir uns nicht lieber freuen, das der Wolf wieder in Brandenburg angekommen ist?

Was vor zehn Jahren noch undenkbar war, ist heute Realität: Der Wolf kehrt zurück!

Der Wolf kehrt nach mehr als 100 Jahren wieder in deutsche Wälder zurück. Auch nach Brandenburg. Über das Indiz größerer intakter Naturräume sind aber nicht alle Menschen glücklich. Kein Wunder: Der Wolf ist ein Fleischfresser und wird seine Nahrung immer dort suchen, wo sie am einfachsten zu erreichen ist.

So konnte das Tier das Böse-Wolf-Image bis heute nicht ablegen. Ich hörte und las immer wieder Stimmen die meinten, Wölfe könnten zu nahe an bewohnte Gebiete herankommen und möglicherweise Menschen angreifen. Forscher meinen: reine Märchen-Fantasien. Wölfe seien viel zu scheue Tiere, als dass sie sich zu nah an die Menschen heranwagen würden. Es bedarf also der seriösen Aufklärung über Lebensweise und Verhalten dieser streng geschützten Tierart. Und wir brauchen Präventionsmaßnahmen und Unterstützung für Tierhalter, damit sich ein Klima der Akzeptanz für das Wildtier ausbilden kann.

Die Rückkehr des Wolfes zeigt uns, dass es möglich ist, in einem industrialisierten Land wie Brandenburg intakte Naturgebiete zu erhalten, die das Leben von Wildtieren ermöglichen. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung den bestehenden Wolfsmanagementplan gemeinsam mit den Nutzerverbänden weiterentwickeln. Und es ist auch in Brandenburg nicht beabsichtigt, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Erforderliche Maßnahmen zur Lösung von Konfliktfällen sind heute schon nach den geltenden Vorschriften des Naturschutzgesetzes möglich. Ich gehe davon aus, dass wir es gemeinsam schaffen, ein langfristiges Neben– und Miteinander von Mensch und Wolf zu ermöglichen, wenn alle in diesem Prozess Beteiligten nach einer tragfähigen Lösung suchen.

Kürzung bei Schulen in freier Trägerschaft

Januar 15, 2012

Die Pläne für die Kürzung der Zuschüsse von Schulen in freier Trägerschaft werden heiß diskutiert:

1. Wie verträgt sich diese Aussage mit §102 des Brandenburgischen Schulgesetzes: “In der Schulentwicklungsplanung soll die planerische Grundlage für ein möglichst wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot … geschaffen werden. (…) Schulen in freier Trägerschaft sind bei der Prognose des Schulbedarfs zu berücksichtigen.”

2. Staatlich anerkannte Schulen in freier Trägerschaft nehmen aufgrund ihres grundgesetzlichen Status’ ebenso hoheitliche Aufgaben wahr, wie staatliche Schulen. Wie begründen Sie die Tatsache, dass in Ihren Pressemeldung und Verlautbarungen immer nur von staatlichen Schulen als ÖFFENTLICHEN die Rede ist, wo doch auch freie Schulen ÖFFENTLICHE Schulen sind?

Ministerin Manch nimmt Stellung:

In einem zentralen Punkt möchte ich Ihnen widersprechen. Sie schreiben, mittlerweile sei allerseits unbestritten, dass es bei den Kürzungen für die Schulen in freier Trägerschaft im Kern nicht um Einsparungen, sondern um den Versuch einer Steuerung von Schulentwicklung geht. Das stimmt nicht.

Es gibt zwei entscheidende Gründe für die Kürzungen:

Zum einen geht es um den verantwortungsvollen Umgang mit finanziellen Mitteln. Als finanzschwaches Bundesland hat Brandenburg hier eine besondere Verpflichtung– insbesondere vor dem Hintergrund deutlich sinkender Einnahmen in den nächsten Jahren. Wie existentiell diese Verpflichtung ist, lehrt uns die europäische Schuldenkrise aktuell jeden Tag neu. Wir brauchen effektive und bezahlbare Strukturen – auch in der Bildung. Deswegen nehmen wir derzeit alle Strukturen im Land kritisch unter die Lupe. Dazu gehört auch die derzeit laufende Umstrukturierung der staatlichen Schulämter, aber auch die Neubewertung der bisherigen Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft.

Zum anderen geht es darum, dass wir die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft auch unabhängig vom aktuellen Spardruck reformieren wollten. Die Neuordnung der Finanzierung soll zu einer ausgewogenen Verteilung der finanziellen Ressourcen zwischen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie zu mehr Transparenz in der Finanzierung führen. Die demografische Entwicklung hat in den vergangenen Jahren zu einer Vielzahl kleiner und personalkostenintensiver öffentlicher Schulstandorte im Land geführt. Von diesen Kostensteigerungen profitieren bislang die freien Träger – obwohl sie anders als die Schulen in öffentlicher Trägerschaft keinen Versorgungsauftrag erfüllen müssen.

Politikauffassung

Januar 13, 2012

Welche Interessen darf/muss ein Politiker vertreten:

Ich gehe eigentlich davon aus, dass der verantwortliche Ministerpräsident eines Landes im Zusammenhang mit gesellschaftlich oder wirtschaftlich notwendigen und/oder wünschenswerten Vorhaben in erster Linie eine sachbezogene Entscheidung zu treffen habe. Dem muss eine genaue Prüfung des Vorhabens auf Sinn heute und in Zukunft, auf Kosten, Vor- und Nachteile für die verschiedenen davon betroffenen Menschengruppen und Relation zwischen Nutzen für eine Gruppe und Schaden für mögliche andere Gruppen, etc. vorausgehen. Aber dann ist doch wohl eine Lösung durchzusetzen, die dem Vorhaben gerecht wird, in die Zukunft gedacht ist und für die geringst mögliche Zahl an Menschen Nachteile bringt. Und das bedeutet: die jeweilige Sache ist „recht zu machen“. Halten Sie eine solche Auffassung für einen Irrtum? Wem haben Sie es recht machen wollen, bzw. recht gemacht? WELCHE Einzelinteressen waren – bei der Entscheidung für den bekanntermaßen ungeeignetsten Standort – wichtiger als die oben angeführten?

Ministerpräsident Matthias Platzeck:

Sie haben recht, Politik hat immer wieder schwierige Abwägungsentscheidungen zu treffen. Immer gilt es, das Gesamtinteresse des Landes in den Mittelpunkt zu stellen, wie etwa bei der Errichtung von Windrädern, bei Entscheidungen über Schienenverbindungen oder eben auch bei der Flughafenplanung. Der sogenannte Konsensbeschluss der Landesregierungen von Brandenburg und Berlin sowie des Bundes von 1996 für die Entscheidung zum Flughafen Berlin Brandenburg ging im Wesentlichen von einer Prämisse aus: Der neue Flughafen wird die bisherigen drei Flughafenstandorte der Region ersetzen. Und er wird mit zwei Start- und Landebahnen leistungsfähiger sein, als die bisherigen 3 Standorte mit ihren 6 Start- und Landebahnen. Mit dieser Konzentration auf einen Standort wird für die Menschen in der Gesamtregion eine Nettoentlastung von Lärm erreicht.

Anders als von Ihnen dargestellt wird der neue Flughafen von Unternehmen und Gewerkschaften der Region unterstützt. Die von ihm ausgehenden Wirtschafts- und Arbeitsplatzimpulse sind heute bereits spürbar und werden sich mit Inbetriebnahme weiter verstärken.

Biogas und Naturschutz

Januar 11, 2012


Der Anbau von von Energiepflanzen für Biosprit und Biogas führt inzwischen zu Problemen in der Natur:

Die Konzentration von Energiepflanzen, insbesondere Mais, in Regionen, wo traditionell kein oder deutlich weniger Mais angebaut wurde führt inzwischen zu Problemen. Das hat in kurzer Zeit schon zu dramatischen Folgen geführt. Durch die Monokultur von Mais und anderen Energiepflanzen ist der Rückgang der Beikräuter-Arten, von Insekten, Kleinsäugern und Vögeln in der Agrarlandschaft sicht- und spürbar geworden. Es ist doch extrem wichtig, für Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen, wenn man erreichen will, dass mit der Biogasproduktion ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird. Das gelingt nicht, wenn Biogas zu Lasten der Biologischen Vielfalt produziert wird. Wie wollen Sie dieses Problem lösen? Abbau von Subventionen? Gesetzliche Verpflichtungen für Landwirte?

Gerade der konzentrierte Maisanbau spielte bei der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bereits eine große Rolle:

Die Themen Fruchtfolge und konzentrierter Maisanbau haben im Vorfeld der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bereits eine große Rolle gespielt und zur Neuausrichtung der Förderbedingungen für Biogas beigetragen. So darf der Substratinput bei Neuanlagen ab 2012 einen Maximalanteil von 60 Prozent Mais und Getreidekorn nicht überschreiten. Umweltpolitisch gewünschte Inputstoffe wie mehrjährige Kulturen, Wildkräutermischungen und Blühstreifen werden ab 2012 mit einer höheren Vergütung angereizt. Ob diese Beschränkungen und Anreize ausreichen, um im Kontext mit der Neuregelung der Gemeinsamen Agrarpolitik die Zielstellungen von Bioenergie und Biologischer Vielfalt in Einklang zu bringen, ist Gegenstand des Monitorings zur regelmäßigen Novellierung des EEG.

direktzu ist ein Seismograf der Stimmung im Land Brandenburg

Januar 10, 2012

Flughafen, Bildung, Energiepolitik: Das Internetportal „direktzu“ ist ein Seismograf der Stimmung im Land:

Das Onlineportal direktzu/Platzeck hat auch 2011 eine Vielzahl von Anliegen und Problemen der Bürgerinnen und Bürger thematisiert. Das Interesse ist ungebrochen. Insgesamt 53 Antworten stellte Ministerpräsident Platzeck 2011 ins Netz. Im Schnitt wurde jeder seiner Einträge 2.000 mal gelesen.

Ein Schwerpunkt im dritten Jahr nach Gründung des Bürgerdialogs war der Flughafen Berlin Brandenburg. Daneben bildeten Perspektiven der Bildungspolitik und die Zukunft der Kinder und Jugendlichen im Land einen weiteren wichtigen Fragenkomplex. Themenfelder waren ebenso die Innere Sicherheit oder der Tierschutz. Mehrere Teilnehmer gaben aber auch Anregungen und machten Vorschläge für politisches Handeln oder äußerten Anerkennung etwa für die Veranstaltung der brandenburgischen Landesregierung zum 50. Gedenktag des Mauerbaus im August. Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima sorgten sich viele Brandenburger zudem um die künftige Energiepolitik.

Es zeigte sich, dass sich die großen politischen Debatten in Brandenburg oftmals auch in den Fragen der Bürgerinnen und Bürgern widerspiegeln.

Bürgerwindparks als Zukunftsmodell

Dezember 28, 2011

Auch mit relativ geringem finanziellem Einsatz ist hier eine Beteiligung möglich. Das gilt ebenso für die Gesellschaftsform der Genossenschaft, die für den Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen an Attraktivität gewonnen hat. Allerdings ist der Anteil der Kooperativen laut der Studie bislang überschaubar und noch deutlich ausbaufähig.  Den starken Auftritt der Privatpersonen bei der Onshore-Windkraft erklären die Wissenschaftler mit vergleichsweise überschaubaren Investitionssummen bei der Kooperation in Bürgerwindparks.

Verschuldete Gemeinden wollen sich mit Windparks sanieren.

Es gibt bereits erfolgreiche Beteiligungsgesellschaften und Bürgeraktivitäten:

Bürgerbeteiligungen erstrecken sich nicht nur auf Windparkprojekte, sondern auch auf Photovoltaikanlagen und Biogasanlagen. Die Landesregierung lässt zurzeit eine Recherche durchführen, welche Rechtsformen einer Beteiligung der Bürger an Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien auch unter steuerlichen und rechtlichen Fragen möglich und vor allem sinnvoll sind. Das Ergebnis soll anschließend in einer Broschüre veröffentlicht werden. Des Weiteren wird gegenwärtig mit der Investition Bank des Landes Brandenburg überlegt, ob für Projekte mit vornehmlicher Bürgerbeteiligung nicht zinsverbilligte Darlehen zur Verfügung gestellt werden können.

Direkte Zuschüsse des Landes an Bürger, die sich an regenerativen Projekten beteiligen wollen, sind jedoch nicht angedacht. Die erzielbaren Renditen der jeweiligen Geldanlage liegen z.T. deutlich über dem, was gegenwärtig festverzinsliche Geldanlagen bei Sparkassen und Banken zu bieten haben. Bei den meisten Beteiligungsmodellen im Bereich der erneuerbaren Energien wird zudem in Projekte investiert, die einen gesetzlichen Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz haben, wobei die Vergütungszeiten bis zu 20 Jahre betragen.


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