Mit ‘Windrad’ getaggte Artikel

Energiestrategie 2030

März 1, 2012


Brandenburg hat den Entwurf für die „Energiestrategie 2030“ vorgelegt. In dem 54 Seiten umfassenden Entwurf werden die Schwerpunkte und Ziele in der Energiepolitik für die nächsten Jahre formuliert. Laut Brandenburgs Energiestrategie 2030 sollen die CO2-Emissionen um 72 Prozent gesenkt werden.

Wie soll der Primärenergieverbrauch sinken? Wo wir doch (in Durchschnitt) steigende Verbrauchszahlen haben.

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Energie und Innovation Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg:

In die Erarbeitung der Energiestrategie 2030 sind eine Vielzahl von Untersuchungen eingeflossen, die auf der Internetseite http://www.energie.brandenburg.de
unter dem Menüpunkt „Energiestrategie 2030“ eingestellt sind. Sowohl aus diesen Untersuchungen als auch aus der Energiestrategie selbst ist ersichtlich, in welchen Bereichen die Senkungen des Energieverbrauchs entstehen.

Die Senkung des Primärenergieverbrauch ergibt sich unter anderem dadurch, dass zunehmend Strom auch Windkraft- und Photovoltaikanlagen gewonnen wird. Dadurch werden Energieträger (Kohle, Gas, …) eingespart, die sonst in die Berechnung des Primärenergieverbrauches einfließen.

Darüber hinaus gehört zur Energiestrategie 2030 auch ein Katalog mit strategischen Maßnahmen. Mit diesem Katalog bleibt die Energiestrategie 2030 nicht auf einer rein programmatischen Ebene stehen, sondern bestimmt klare Umsetzungsschritte und benennt Verantwortlichkeiten.

Tagebau Nord

Februar 28, 2012


Obwohl Brandenburg Vorreiter bei Erneuerbaren Energien ist, wird weiterhin mit der Umsiedlung von ca. 900 Menschen in der Lausitz geplant:

Warum wird nicht endliche klar und deutlich gesagt- der Tagebau Nord wird weiter benötigt und ob die Dörfer Kerkwitz, Atterwasch und Grabko abgerissen werden oder nicht. Die ist eine Zumutung diese Bevölkerung so hinzuhalten. Dieser politische Stil entspricht nicht den notwendigen Erfordernissen, um die Glaubhaftigkeit der Politik zu untermauern.
Hinhalten und politische Verklärung ist eine Menschenverachtende Politik. Hier erwarte ich mehr Stil von den verantwortlichen Politikern.

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Energie und Innovation Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg:

Von den ersten Planungen bis zur Inanspruchnahme einer Braunkohlelagerstätte vergeht ein Zeitraum von mindestens 10 bis 15 Jahren. Insofern sieht die Energiestrategie 2030 die Notwendigkeit, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Lagerstätte Jänschwalde-Nord weiter zu erhalten. Alle 5 Jahre sollen die Inhalte der Energiestrategie 2030 und damit die Notwendigkeit des Aufschlusses des Tagebaus Jänschwalde-Nord überprüft werden. Die Landesregierung hat dabei auch die Rolle der Braunkohle als derzeitig einzigem noch in ausreichender Menge verfügbaren Rohstoff für eine importunabhängige Stromerzeugung, den Beitrag Brandenburgs zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit auch über die Grenzen des Landes Brandenburg hinaus sowie die Bedeutung der Braunkohle für Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Lausitz im Blick.

Für die von der Umsiedlung bedrohten etwa 900 Bürger der Ortsteile Grabko, Atterwasch und Kerkwitz der Gemeinde Schenkendöbern bedeutet das, dass ihnen heute niemand verlässlich sagen kann, ob eine Inanspruchnahme der Lagerstätte Jänschwalde-Nord nach 2020 dann energiewirtschaftlich noch zwingend erforderlich ist oder nicht. Die Landesregierung hat deshalb Verständnis für die Unzufriedenheit der Menschen in der Region über die gegenwärtige „Hängepartie“ und ihre Folgen. Herr Minister Christoffers hat dies bei seinen Besuchen vor Ort, zuletzt Anfang Januar dieses Jahres bei der „Klinger Runde“ deutlich zum Ausdruck gebracht und ist deshalb in einem ständigen Dialog mit den Verantwortlichen. Bereits heute aber eine „freiwillige“ Umsiedlung vorzubereiten und damit den Bewohnern die Unsicherheit zu nehmen, ist rechtlich nicht möglich. Insofern kann die Landesregierung den Bürgerinnen und Bürgern von Kerkwitz, Atterwasch und Grabko die gegenwärtige Unsicherheit zunächst leider nicht nehmen.

Biogas und Naturschutz

Januar 11, 2012


Der Anbau von von Energiepflanzen für Biosprit und Biogas führt inzwischen zu Problemen in der Natur:

Die Konzentration von Energiepflanzen, insbesondere Mais, in Regionen, wo traditionell kein oder deutlich weniger Mais angebaut wurde führt inzwischen zu Problemen. Das hat in kurzer Zeit schon zu dramatischen Folgen geführt. Durch die Monokultur von Mais und anderen Energiepflanzen ist der Rückgang der Beikräuter-Arten, von Insekten, Kleinsäugern und Vögeln in der Agrarlandschaft sicht- und spürbar geworden. Es ist doch extrem wichtig, für Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen, wenn man erreichen will, dass mit der Biogasproduktion ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird. Das gelingt nicht, wenn Biogas zu Lasten der Biologischen Vielfalt produziert wird. Wie wollen Sie dieses Problem lösen? Abbau von Subventionen? Gesetzliche Verpflichtungen für Landwirte?

Gerade der konzentrierte Maisanbau spielte bei der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bereits eine große Rolle:

Die Themen Fruchtfolge und konzentrierter Maisanbau haben im Vorfeld der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bereits eine große Rolle gespielt und zur Neuausrichtung der Förderbedingungen für Biogas beigetragen. So darf der Substratinput bei Neuanlagen ab 2012 einen Maximalanteil von 60 Prozent Mais und Getreidekorn nicht überschreiten. Umweltpolitisch gewünschte Inputstoffe wie mehrjährige Kulturen, Wildkräutermischungen und Blühstreifen werden ab 2012 mit einer höheren Vergütung angereizt. Ob diese Beschränkungen und Anreize ausreichen, um im Kontext mit der Neuregelung der Gemeinsamen Agrarpolitik die Zielstellungen von Bioenergie und Biologischer Vielfalt in Einklang zu bringen, ist Gegenstand des Monitorings zur regelmäßigen Novellierung des EEG.

Brandenburg plant geringeren Schutz für Vogelschutzgebiete

Dezember 23, 2011


Plant Brandenburg eine Aufweichung der EU-Richtlinien?

20 bislang nach der strengen EU-Vogelschutzrichtlinie gesicherte Gebiete sollen dazu in Landesnaturschutzrecht überführt werden. Ziel sei eine bessere Nutzung der Vogelschutzgebiete unter anderem für Energie- und Infrastrukturvorhaben. Ist das eine Aufweichung der strengen Richtlinien?

Mit dem neuen Vorschlag soll eine Bereinigung des Brandenburgischen Naturschutzrechts erfüllt werden:

Die EU-Vogelschutzrichtlinie und die hierzu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verlangen für die europäischen Vogelschutzgebiete  Schutzvorschriften, die einen gegenüber jedermann verbindlichen Schutz gewährleisten.

Diese europarechtliche Verpflichtung soll mit der gesetzlichen Unterschutzstellung von 20 Vogelschutzgebieten durch das Gesetz zur Bereinigung des Brandenburgischen Naturschutzrechts erfüllt werden. Damit wird der Schutz dieser Gebiete nicht rückgängig gemacht. Durch die Regelung konkreter Verbote und eines Genehmigungsvorbehalts für die Nutzungsänderung von Dauergrünland wird in den Gebieten Klarheit darüber geschaffen, was dort unzulässig ist.

Vorrangflächen für Windkraft

Dezember 12, 2011


Existiert bereits ein Flächennutzungsplan für Windkraft in Brandenburg?

Der Staat muss Vorrangflächen ausweisen für Windkraft und die Anlagen dort konzentrieren. Experten meinen, Zwei Prozent der Landesfläche reichen dafür aus. Es wäre so möglich, deutlich mehr Windstrom zu ernten als heute – auch, weil neue Anlagen inzwischen höher sind und mehr leisten. In Gebieten, wo bereits viele Anlagen stehen, sollte dem sogenannten Repowering – dem Ersetzen alter Anlagen durch neue – der Vorzug vor der Neu-Errichtung von Anlagen gegeben werden. Und dort, wo Windräder in der Vergangenheit zu nahe an Siedlungen gebaut wurden, sollte man sich nicht scheuen, sie wieder abzubauen. Das ist immerhin ein Vorteil der Windkraftanlagen . Man kann sie in einer Woche wieder beseitigen. 

Gibt es bereits einen “Flächennutzungsplan” für die Errichtung von Windrädern? Oder wird das je nach Antrag entschieden?

Leider hat das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten keine konkrete Antwort

Die Ausweisung von Windeignungsgebieten ist in Brandenburg eine Aufgabe der fünf im Land vorhandenen Regionalen Planungsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung.

Diese Windeignungsgebiete haben eine konzentrierende Wirkung, d.h. außerhalb dieser Gebiete dürfen Windenergieanlagen nicht errichtet werden. Sofern Windeenergieanlagen vor in Kraft treten der jeweiligen
Teilregionalpläne Wind errichtet wurden, genießen diese lediglich Bestandsschutz.

Bei der Identifizierung von Windeignungsgebieten werden u.a. naturschutzrechtliche, artenschutzrechtliche und raumordnerische Belange berücksichtigt. Außerdem müssen die einschlägigen Abstandskriterien zur nächsten Wohnbebauung beachtet werden.


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